W er kann Förderungen (Antragsberechtigte) beantragen?
er kann Förderungen (Antragsberechtigte) beantragen?
	- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften;
	- freiberuflich Tätige;
	- Kommunale Gebietskörperschaften,
	  kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie
	  rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen     
	  Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
	  Daseinsvorsorge handeln;
	- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum   
	  Beispiel Kammern oder Verbände;
	- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
	- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale
	  Unternehmen;
	- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
	  Wohnungsbaugenossenschaften.
	
	
		Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des
	
		Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem
	
		die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie für Contractoren. Die
	
		Antragsberechtigung von Pächtern, Mietern oder Contractoren setzt
	
		zusätzlich voraus, dass diese eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des
	
		jeweiligen Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bzw.
	
		eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Eigentümer nachweisen
	
		können, dass sie die Maßnahme durchführen dürfen.
		
		
			Allgemeine Fördervoraussetzungen
			 
		
			Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der
		
			Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Eine weitere
		
			Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme zu einer Verbesserung des
		
			energetischen Niveaus des Gebäudes beiträgt. Die geförderten Anlagen oder
		
			durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind
		
			mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Förderfähig sind
		
			weiterhin nur Gebäude, die unter den Anwendungsbereich des
		
			Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
	
Die Förderung besteht entweder aus einer zinsgünstigen Finanzierung Ihres Vorhaben oder aus einem finanziellem Zuschuss.
Als ausgewiesener Energieeeffzienzexperte des Bundes und Sachverständiger nach dem Gebäudeenergiegesetz helfen wir Ihnen, dass richtige Förderprogramm auszuwählen. Wir prüfen Ihre Angebote hinsichtlich den Förderbedingungen und stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag, den Sie entweder bei Ihrer Hausbank oder aber direkt bei der KfW oder das Bafa einreichen können.
Nach Abschluß der Maßnahmen bestätigen wir als Sachverständige die ordnungsgemäße Durchführung.
Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie uns an oder senden mir eine Nachricht 
info@gluenz-schornsteinfeger.de