KFW Förderung/ Bafa

WLogo Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Link zur Startseite)er kann Förderungen (Antragsberechtigte) beantragen?

- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften;
- freiberuflich Tätige;
- Kommunale Gebietskörperschaften,
  kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie
  rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen     
  Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
  Daseinsvorsorge handeln;
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum   
  Beispiel Kammern oder Verbände;
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale
  Unternehmen;
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
  Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des
Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem
die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie für Contractoren. Die
Antragsberechtigung von Pächtern, Mietern oder Contractoren setzt
zusätzlich voraus, dass diese eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des
jeweiligen Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bzw.
eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Eigentümer nachweisen
können, dass sie die Maßnahme durchführen dürfen.

Allgemeine Fördervoraussetzungen
 
Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Eine weitere
Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme zu einer Verbesserung des
energetischen Niveaus des Gebäudes beiträgt. Die geförderten Anlagen oder
durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind
mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Förderfähig sind
weiterhin nur Gebäude, die unter den Anwendungsbereich des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.



Die Förderung besteht entweder aus einer zinsgünstigen Finanzierung Ihres Vorhaben oder aus einem finanziellem Zuschuss.

Als ausgewiesener Energieeeffzienzexperte des Bundes und Sachverständiger nach dem Gebäudeenergiegesetz helfen wir Ihnen, dass richtige Förderprogramm auszuwählen. Wir prüfen Ihre Angebote hinsichtlich den Förderbedingungen und stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag, den Sie entweder bei Ihrer Hausbank oder aber direkt bei der KfW oder das Bafa einreichen können.

Nach Abschluß der Maßnahmen bestätigen wir als Sachverständige die ordnungsgemäße Durchführung.

Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie uns an oder senden mir eine Nachricht info@gluenz-schornsteinfeger.de